Gesetzeslücken im Tierschutz
- Pferklaert

- 5. Okt.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 13. Okt.
Angestoßen durch die neue Doku des Kanals exactly des MDR „Gewalt an Pferden – wer steckt hinter den verstörenden Tierquälerei-Videos?“ auf YouTube habe ich mich erneut intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Besonders erschreckend: Viele grausame Tiergewalt-Inhalte im Netz, ihr Besitz und ihre Verbreitung sind in Deutschland noch immer nicht verboten.
Warum grausame Tier-Gewalttaten online oft legal sind und was sich dringend ändern muss, darum geht es in diesem Beitrag.
Ein Blick ins Gesetz zeigt eine Lücke:
➡️ Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 90a) heißt es: Tiere sind keine Sachen, sie genießen besonderen Schutz. Doch viele Vorschriften behandeln Tiere noch wie Sachen.
➡️Im Grundgesetz (GG Art. 20a) verpflichtet sich der Staat „für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere“ zu schützen.
➡️ Das Tierschutzgesetz (TSchG) verbietet Schmerzen und Leiden ohne vernünftigen Grund (§1) sowie die Nutzung von Tieren für Filme, Werbung oder Shows, wenn diese Leid verursachen (§3).
Wer einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche Schmerzen zufügt oder es tötet, kann mit Freiheits- oder Geldstrafe bestraft werden (§17). Möglich sind auch Tierhalteverbote (§20, §20a) und die Einziehung misshandelter Tiere (§19). Darüber hinaus gelten zahlreiche Verstöße als Ordnungswidrigkeiten – etwa wenn einem Tier ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden (§18 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2), wenn Tiere entgegen den Vorschriften getötet, Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen oder Tiere unzulässig an Kinder abgegeben werden. Diese Ordnungswidrigkeiten können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Im Strafgesetzbuch (StGB §131) geht es um das Verbot der Verherrlichung oder Verharmlosung grausamer Gewalttätigkeiten gegen Menschen – leider nicht explizit gegen Tiere. Deshalb dürfen grausame Tiergewaltvideos frei geteilt werden, ohne dass die Betreiber verpflichtet sind, einzugreifen. Im StGB § 184a ist die Verbreitung, Herstellung oder Bewerbung von gewalt- oder tierpornographischen Inhalten strafbar. Dazu muss aber nachweisbar sein, dass es sich um einen pornographischen Inhalt handelt. Und Straftaten unterliegen festen Fristen. Je nach Strafandrohung verjähren sie nach 3, 5, 10, 20 oder 30 Jahren. Damit können auch Tierquälereien nach Ablauf dieser Fristen nicht mehr verfolgt werden. Die Verjährungsfrist beträgt hier max. 5 Jahre. Das bedeutet wenn Tierquälerei-Videos nach 5 Jahren veröffentlicht werden, werden die Taten nicht weiter verfolgt, da sie verjährt sind.
Das bedeutet: Grausame Tierquälerei-Videos ohne sexuellen Bezug bleiben legal, auch wenn die Tat selber strafbar ist.
Die Folgen:
- Tierquälerei wird verharmlost und gesellschaftlich toleriert, damit sinkt die Sensibilität für echtes Tierleid
- Misshandlungen werden seltener erkannt oder gemeldet
- die Inhalte animieren potenzielle Nachahmer
- wissenschaftlich ist erwiesen: Wer Tiere quält, kann später auch Gewalt gegen Menschen ausüben
Aber das verbreiten von Tier-Gewalttaten auf Social Media wird zum Teil von den Betreibern der Plattformen selbst reguliert. Soziale Medien wie Instagram, TikTok, Facebook, YouTube, Telegram und X verbieten in ihren Nutzungsbedingungen die Darstellung von Gewalt an Tieren. In der Praxis bleibt die Regulierung jedoch fraglich: Zwar können Nutzer solche Inhalte melden, doch ziehen diese Meldungen oft nur unzureichende oder verspätete Konsequenzen für die Profilinhaber nach sich.
Ohne eine klare gesetzliche Pflicht bleiben viele Grausamkeiten online. Es ist an der Zeit, dass dieser Schutz auch digital und rechtlich umfassend umgesetzt wird. Tierquälerei darf nicht länger im Internet als Unterhaltung geduldet werden.
Genau deshalb hat die Welttierschutzgesellschaft (WTG) eine Petition gestartet, die fordert, Tiere ausdrücklich in den § 131 StGB aufzunehmen. So wären soziale Netzwerke unmittelbar verpflichtet, gegen grausame Tiergewalt-Inhalte vorzugehen, ihre Gemeinschaftsstandards entsprechend zu verschärfen und deren Einhaltung konsequent durchzusetzen. Außerdem müssten die Plattformen – im Sinne des NetzDG – eine spezielle Meldeoption für solche Inhalte bereitstellen. Erhalten sie darüber Hinweise, wären sie verpflichtet, die Videos oder Bilder innerhalb von 24 Stunden zu entfernen. Schau dir also unbedingt mal die Petition an und klicke beim nächsten Video mit solchen Inhalten auf Melden.
👉 Was sind deine Gedanken zu dem Thema? Schreib mir deine Meinung in die Kommentare!
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