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Mythencheck: Muss ich Mineralfutter füttern?

  • vor 4 Tagen
  • 3 Min. Lesezeit

Was schreibt dir das Gesetz bezüglich Fütterung eigentlich vor – und was nicht?


Rund um Pferdehaltung und Fütterung wird häufig mit „dem Gesetz“ argumentiert. Viele Vorgaben klingen absolut, dabei ist oft gar nicht klar, was tatsächlich gesetzlich geregelt ist und was eher Empfehlung, Interpretation oder Hörensagen ist.


Genau diese Unsicherheit begegnet mir immer wieder in Fragen aus der Praxis. In diesem Beitrag schauen wir uns daher genau diese Frage an und konzentrieren uns dabei ganz bewusst auf ein Thema, zu dem ich besonders häufig Fragen bekomme: Bin ich verpflichtet, meinem Pferd MINERALFUTTER zu füttern?


Kurzfassung:  Nein – so pauschal ist das rechtlich nicht korrekt.


Und nun die Langfassung:


Wichtig vorab: Ich bin keine Juristin. Ich arbeite jedoch seit Jahren fachlich mit dem Thema Pferdefütterung, setze mich intensiv mit rechtlichen Rahmenbedingungen auseinander.


Ich habe mir dennoch juristische Unterstützung geholt und Herrn Bruggmann von der Rechtsanwaltskanzlei Juravendis  um eine Einordnung gebeten. Seine rechtlichen Einschätzungen werde ich hier klar als solche kenntlich machen, ebenso wie meine eigene fachliche Einordnung.

Meine Aufgabe ist es, das Ganze verständlich einzuordnen, nicht Rechtsberatung zu ersetzen.


Also, was sagt die Rechtslage wirklich?

Zunächst eine Begriffsdefinition. Ein „Mineralfuttermittel“ ist ein „Ergänzungsfuttermittel mit mindestens 40 % Rohasche“ (Verordnung (EG) Nr. 767/2009, Art. 3, Abs. 2, k). Ein „Ergänzungsfuttermittel“ ist ein „Mischfuttermittel, das einen hohen Gehalt an bestimmten Stoffen aufweist, aber aufgrund seiner Zusammensetzung nur mit anderen Futtermitteln zusammen für die tägliche Ration ausreicht“ (Verordnung (EG) Nr. 767/2009, Art. 3, Abs. 2, j).


Herr Bruggman erklärt hierzu: „Bei Mineralfuttermitteln handelt es sich also um Mischfuttermittel, die nur mit anderen Futtermitteln zusammen für die tägliche Ration ausreichen. Was genau für die tägliche Ration ausreicht, entzieht sich einer pauschalen Beurteilung. Ebenso entzieht es sich einer pauschalen Beurteilung, ob eine Zufütterung von Mineralfuttermittel erforderlich ist. Dass die gesetzlich zwingend wäre, trifft nicht zu“.

Die Basis für die Pferdehaltung in Deutschland ist das Tierschutzgesetz (TierSchG). In § 2 Nr. 1 steht ganz klar: Wer ein Tier hält, muss es „seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren […]“.


Zusätzlich gibt es die „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten“ (2009, BMELV). Die „Leitlinien sind keine Rechtsnormen und damit nicht rechtsverbindlich. Auch kommt ihnen nicht der Charakter von Verwaltungsrichtlinien zu. Sie sind Orientierungs- und Auslegungshilfe bei der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften und nicht Rechtsgrundlage. Sie schränken auch nicht die Zulässigkeit dessen ein, was nach nationalem oder Gemeinschaftsrecht erlaubt ist“ (S. 4). Dort heißt es: „Unabhängig von der Haltungsform muss das Futter hinsichtlich Nährstoff- und Energiegehalt und weiterer qualitätsbestimmender Merkmale sowie hinsichtlich der Menge dem Erhaltungs- und Leistungsbedarf des Einzeltieres entsprechen. Überfütterung ist genauso zu vermeiden wie Mangelernährung“ (S. 6).


Herr Bruggmann ergänzt hierzu: „Dass die [Fütterung von Mineralfuttermitteln] gesetzlich zwingend wäre, trifft nicht zu. Im Gegenteil: Mineralfuttergaben, die über den Bedarf hinausgehen, belasten Tier und Umwelt unnötig (vgl. Gruber, Tabelle zur Pferdefütterung, herausgegeben durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft). Idealerweise sollte eine Rationsgestaltung im Bedarfsfall durch Analysen gestützt und spezifisch auf das verwendete Grobfutter angepasst werden, um sowohl eine Unterversorgung, eine starke Überversorgung als auch eine Umweltbelastung zu verhindern (vgl. Saliu et al., Pferdeheilkunde – Equine Medicine 38 (2022), 45). Auch die Deutsche Reiterliche Vereinigung empfiehlt, eine individuelle Rationsberechnung zu erstellen, indem man die Futtermittel, die das Pferd üblicherweise bekommt, auf ihre Inhaltsstoffe untersucht und mit dem Bedarf vergleicht. Je nach Ergebnis dieser Untersuchungen mag dann in vielen Fällen die Zufütterung eines auf den jeweiligen Nährstoffbedarf bestimmten Mineralfutters empfehlenswert sein. Dass dies ausnahmslos der Fall und eine Zufütterung von Mineralfutter gesetzlich zwingend wäre, trifft jedoch nicht zu.“


Rechtlich gesehen ist das Ziel also die Bedarfsdeckung und wie diese Erreicht wird, ist dem Besitzer selbst überlassen, solange er seinem Pferd damit nicht „ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufüg[t]“ (TierSchG, Art. 1).


Die zentrale Pflicht besteht nicht darin, ein bestimmtes Produkt zu füttern, sondern darin, Verantwortung für eine bedarfsgerechte Versorgung zu übernehmen.


Ergänzend ist auch noch anzumerken, dass viele „typischen“ Mineralfutter, gar keine „Mineralfuttermittel“ nach der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 sind (sondern lediglich Ergänzungsfuttermittel), da sie den Rohaschegehalt nicht erreichen. Sie enthalten aber meist trotzdem eine ausreichende Menge natürlicher und/oder synthetischer Mineralien und Vitamine.


Was hast du schon für Mythen über die „Fütterungspflicht“ gehört? Schreib es in die Kommentare!

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